1. Veranstalter
Veranstalter des Run Clubs mit anschließender Poolparty ist die Maora Studios GmbH, Mittelstraße 23, 50672 Köln. Die Veranstaltung findet am 08. August in bzw. an der Location Desjoyaux Pools Hamburg, Steller Ch 100, 21435 Stelle statt.
2. Teilnahmeberechtigung
Die Teilnahme ist grundsätzlich Personen ab 18 Jahren gestattet. Minderjährige dürfen nur teilnehmen, wenn dies vorab ausdrücklich mit dem Veranstalter vereinbart wurde und eine erforderliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegt. Die Teilnahme ist nur nach vorheriger Anmeldung bzw. bestätigter Einladung möglich. Die Anmeldung ist nicht übertragbar, sofern der Veranstalter einer Übertragung nicht ausdrücklich zustimmt.
3. Gesundheitliche Voraussetzungen
Die Teilnahme am Lauf und an sämtlichen sportlichen Aktivitäten erfolgt freiwillig und auf eigene Verantwortung. Mit der Teilnahme bestätigt jede Person, dass sie gesundheitlich in der Lage ist, an der Veranstaltung teilzunehmen. Bei bestehenden Erkrankungen, Verletzungen, Kreislaufproblemen oder sonstigen gesundheitlichen Einschränkungen sollte vorab ärztlicher Rat eingeholt werden. Teilnehmende sind selbst dafür verantwortlich, Intensität, Geschwindigkeit und Dauer der sportlichen Aktivität an ihre individuelle körperliche Verfassung anzupassen. Bei Unwohlsein, Schmerzen, Schwindel oder anderen gesundheitlichen Beschwerden ist die Aktivität unverzüglich abzubrechen und ggf. medizinische Hilfe zu verständigen.
4. Eigenverantwortliche Teilnahme
Den Teilnehmenden ist bewusst, dass mit einem Lauf sowie dem Aufenthalt an und in einem Pool typische Risiken verbunden sind. Hierzu zählen insbesondere Stürze, Zusammenstöße, Überlastungen, Verletzungen, Kreislaufprobleme, das Ausrutschen auf nassen Flächen sowie Risiken beim Schwimmen oder beim Aufenthalt im Wasser. Jede Person nimmt eigenverantwortlich teil und hat sich jederzeit rücksichtsvoll und den örtlichen Gegebenheiten entsprechend zu verhalten. Den Anweisungen des Veranstalters, des Veranstaltungspersonals sowie des Betreibers der Location ist Folge zu leisten.
5. Verhalten am Pool
Die Nutzung des Pools erfolgt auf eigene Gefahr und nur im Rahmen der vor Ort geltenden Regeln. Nichtschwimmer dürfen den Pool nur unter geeigneter Aufsicht nutzen. Das Rennen auf nassen Flächen, gefährliche Sprünge, gegenseitiges Schubsen sowie sonstiges riskantes Verhalten sind untersagt. Glasflaschen und Gläser dürfen nicht in den unmittelbaren Poolbereich oder in den Pool mitgenommen werden. Der Veranstalter ist berechtigt, Personen bei gefährlichem, rücksichtslosem oder sicherheitsgefährdendem Verhalten von der weiteren Teilnahme oder der Poolnutzung auszuschließen. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, findet keine dauerhafte Beaufsichtigung durch ausgebildete Rettungsschwimmer statt.
6. Haftung
Der Veranstalter haftet unbeschränkt für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Veranstalter nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Veranstalter nur für den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Teilnehmenden regelmäßig vertrauen dürfen. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Der Veranstalter haftet insbesondere nicht für Schäden oder Verletzungen, die durch die Missachtung dieser Teilnahmebedingungen, eigenes riskantes Verhalten, gesundheitliche Überforderung oder das Verhalten anderer Teilnehmender verursacht werden, sofern den Veranstalter kein eigenes Verschulden trifft. Die gesetzliche Haftung bleibt unberührt.
7. Persönliche Gegenstände
Für Garderobe, Wertgegenstände, Mobiltelefone, Kameras, Schmuck oder sonstige persönliche Gegenstände wird keine Verwahrung übernommen. Der Veranstalter haftet nicht für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung persönlicher Gegenstände, sofern der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch den Veranstalter verursacht wurde.
8. Bild- und Videoaufnahmen
Im Rahmen der Veranstaltung können Foto- und Videoaufnahmen angefertigt werden. Die Einwilligung zur Aufnahme und Nutzung erkennbarer Einzelpersonen kann im Rahmen der Anmeldung oder separat vor Ort eingeholt werden. Personen, die nicht aufgenommen werden möchten, werden gebeten, sich vor Veranstaltungsbeginn an das Veranstaltungsteam zu wenden.
9. Absage und Änderungen
Der Veranstalter kann die Veranstaltung aus wichtigem Grund absagen, unterbrechen, verlegen oder den Ablauf verändern. Dies gilt insbesondere bei Unwetter, behördlichen Vorgaben, Sicherheitsrisiken, technischen Problemen oder anderen Umständen, welche die sichere Durchführung beeinträchtigen.
10. Ausschluss von der Veranstaltung
Personen können von der Veranstaltung ausgeschlossen werden, wenn sie gegen diese Teilnahmebedingungen verstoßen, Anweisungen des Veranstaltungsteams missachten, andere Personen gefährden oder belästigen oder sich anderweitig unangemessen bzw. sicherheitsgefährdend verhalten.
11. Anerkennung der Teilnahmebedingungen
Mit der Anmeldung bzw. der Teilnahme an der Veranstaltung bestätigt die teilnehmende Person, diese Teilnahmebedingungen gelesen und akzeptiert zu haben.